Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten der Hundepension

Die Hundepension verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Vereinbarung durchzuführen.

Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung seines Hundes in der Hundepension durch das Beratungsgespräch informiert.

Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Die Hundepension ist im Besitz eines Sachkundenachweises für das Führen einer Hundepension nach § 11 TschG.

 

Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthalt des Hundehalters oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, sodass die Hundepension mit dem Hundehalter bzw. dem Ansprechpartner jederzeit Kontakt aufnehmen kann.

Besonderheiten bezüglich des Verhaltens, der Verpflegung, medizinischer Versorgung und im Umgang sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und etwaige Folgen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes alle dadurch verursachten Kosten (z.B. Mehraufwand durch zusätzliche Desinfektionen und Behandlung aller anwesenden bzw. infizierten Hunde).

Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere wenn er schnappt, beißt oder nachhaltig Menschen anknurrt.

Der Hundehalter erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich der in die Pension gebrachte Hund in seinem Eigentum befindet, bzw. dass er im Auftrag des Eigentümers handelt, ausgewiesen durch den Personalausweis.

Aufnahmebedingungen

Es werden nur Hunde aufgenommen, die weder gegen Menschen noch anderen Tieren gegenüber aggressives Verhalten zeigen, die als sozial verträglich gelten und mit anderen Hunden im Rudel leben können.

Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Krankheiten haben: SHLTP (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose) Virushusten nach Absprache. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen. Wird der Hund ohne gültigen Impfschutz in der Hundepension abgegeben, ist die Hundepension berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen, um den Impfschutz nachzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.

Ebenso im Interesse aller ist für eine zeitgerechte Entwurmung zu sorgen. Auch hierfür gilt es, eine Bestätigung der letzten Entwurmung vorzulegen, die keinesfalls innerhalb der letzten 7 Tage vor Abgabe des Hundes stattgefunden haben darf.

Des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Empfehlenswert ist eine Behandlung gegen Flöhe, Läuse, Milben und Zecken 48 Stunden vor Abgabe in die Hundepension. Sollte Ihr Hund Parasiten in die Hundepension einschleppen, so sind die dadurch entstandenen Behandlungskosten, - arbeiten und Hygienemaßnahmen vom Hundehalter in vollem Umfang zu erstatten.

Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in der Hundepension abgeben und dies der Hundepension verschweigen oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbesondere Schwangerschaft (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.

Anmeldung

Nach telefonischer Absprache bittet die Hundepension den Hundehalter mit seinem Hund zu einem gegenseitigen Kennenlernen. Je nach Bedarf ist ein Probewohnen möglich.

Die Anmeldung erfolgt persönlich und ist mit Unterzeichnung des Anmeldebogens für beide Seiten verbindlich.

Unterbringung

Grundsätzlich werden alle Hunde im Rudel gehalten. Im Außenbereich gibt es eine eingezäunte Spiel- und Liegewiese auf der sich die Hunde frei bewegen können. Die Dauer des Aufenthaltes im Garten ist witterungsabhängig. Tägliche Spaziergänge im Rudel gehören zum Tagesablauf. Hunde, die gut abrufbar sind, dürfen gerne frei laufen, Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb bleiben an der Leine bzw. Schleppleine.

Ruhe- und Schlafplätze tagsüber und nachts befinden sich im Wohnhaus.

Gegebenenfalls werden einzelne Schlafnischen abgegrenzt, sodass für jeden Hund ein Rückzugsort bzw. ein ungestörter, erholsamer Schlaf gewährleistet ist. Nach vorheriger Absprache und Aufpreis kann der Betreiber der Hundepension beim Hund im Hundezimmer übernachten.

Idealerweise sollte der Hundehalter das hundeeigene, ungewaschene Kissen (Decke) mitbringen, um dem Hund mittels des vertrauten Geruchs die Eingewöhnung in der Hundepension zu erleichtern. An eventuell auftretenden Schäden an den mitgebrachten Utensilien des Hundehalters kann die Hundepension keine Haftung übernehmen.

Futter

Je nach Wunsch des Hundehalters wird täglich 1 x bzw. 2x gefüttert.

Um gesundheitliche Risiken durch eine Futterumstellung zu vermeiden, muss der Hundehalter das eigene Trocken- bzw. Nassfutter in ausreichender Menge mitbringen. Es darf ausschließlich Fertigfutter mitgebracht werden. Der Hundehalter weist die Hundepension ausdrücklich auf mögliche Allergien bzw. Nahrungsunverträglichkeiten hin. Für den Hund notwendige Medikamente sind in ausreichender Menge mitzubringen.

Tierarzt

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles / Verletzung seines Hundes erfolgen sollen.

Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und die Behandlung liegen im Ermessen der Hundepension. Die dadurch entstandenen Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen und direkt per Rechnung mit dem behandelnden Tierarzt oder sonstigen fachkundigen Dritten beglichen.

Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden sollte, liegt es im Ermessen des von der Hundepension gewählten Tierarztes. Bei Ableben eines Hundes während der Abwesenheit des Besitzers, wird das Tier von einem Tierbestattungsunternehmen übernommen und bis zur Rückkehr des Besitzers dort aufbewahrt.

Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen.
Für Tod, Entlaufen oder "Beschädigung" eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt.

Die Hundepension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.

Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.

Der Hundeeigentümer verpflichtet sich, für jegliche durch seinen Hund entstandenen Sach- und Personenschäden in vollem Umfang aufzukommen, welche durch sein Tier während des Aufenthaltes in der Pension verursacht werden. Kosten in Höhe bis zu 100,00 € sind umgehend per Barzahlung zu begleichen. Die Hundepension haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung, welche bei der Unterbringung mittels Kopie vorzulegen ist. Der Hundehalter tritt für alle durch ihn oder durch seinen Hund verursachten Schäden ein.

Aufenthaltsdauer

Bei Ankunft des Hundes ist der volle Pensionspreis im Voraus in bar zu entrichten. Bei Abgabe des Hundes ist Folgendes für die Zeit seines Pensionsaufenthaltes mitzubringen:

-   eigenes Hundefutter (Fertigfutter)

-   Medikamente

-   Impfpass (Nachweis aller erforderlichen Impfungen)

-   Bestätigung des Tierarztes über die letzte Entwurmung

-   Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung

-   ungewaschenes Hundekissen / -decke

-   gut sitzendes Halsband

Der Hund ist nach Ablauf der Pensionsdauer zum vorab vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Für den Fall, dass der Hundehalter den in die Pension gebrachten Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt, erklärt sich der Hundehalter bereits bei Unterzeichnung des Anmeldebogens einverstanden, dass nach Ablauf von 7 Tagen der Hund an neue Besitzer vermittelt oder an ein Tierheim übergeben wird. Alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Im Falle einer Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt übernimmt der Hundehalter sämtliche Kosten (Pensionskosten, Futter etc.), die bis zum tatsächlichen Auszug des Hundes entstehen.

Rücktritt

Auf Grund der begrenzten Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung seitens der Hundepension ist vom Hundehalter Schadenersatz wie folgt zu leisten:

-   Bei Rücktritt 9 bis 14 Tage vor dem geplanten Termin 25%

-   Bei Rücktritt 4 bis 8 Tage vor dem geplanten Termin 50%

-   Bei Rücktritt 1 bis 3 Tage vor dem geplanten Termin 100%

Bricht der Hundehalter während der Pensionszeit die Aufenthaltsdauer vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Begleichung des vereinbarten Preises.

Zahlungsbedingungen

Bei Abgabe des Hundes ist der volle Pensionspreis im Voraus in bar zu entrichten.

Kosten, die während des Aufenthalts in der Hundepension beim Tierarzt oder sonstigen fachkundigen Dritten anfallen werden von diesen direkt per Rechnung mit dem Hundehalter beglichen. Schadensersatzleistungen oder zusätzliche Kosten (z.B. Rücktritt,...) können in bar oder durch Überweisung beglichen werden.

Bei einem längerfristigen Zeitraum oder einem Aufenthalt, ohne konkrete Zeitangabe bezüglich der Abholung (z.B. Krankenhausaufenthalt des Besitzers) wird ein Pauschalbetrag für einen gewissen Zeitraum ermittelt, der im Voraus zu entrichten ist. Eventuelles Restguthaben wird bei einer frühzeitigen Abholung ausgezahlt.

Sonstiges

Bei einer Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen folgenden Tagesaufenthalten.

Die Hundepension behält sich das Recht vor, Fotos, der in der Hundepension aufgenommenen Hunde, zu veröffentlichen. Der Hundehalter ist damit einverstanden.

 

Kißlegg, am 01.01.2022